Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist das Erkennen, Heilen oder lindern von psychischen Störungen mit Krankheitswert nach somatischer Abklärung.
Der Unterschied zur psychologischen Beratung besteht darin, dass derjenige, der Beratung sucht (noch) nicht krank ist. Oft ist es ein schmaler Grat und dies rechtzeitig zu erkennen, kann auch ein sinnvolles Beratungsanliegen sein.
Die Therapie wird individuell für Sie zusammengestellt, das heißt es können unterschiedliche Therapien kombiniert eingesetzt werden.
Meine Arbeitsschwerpunkte finden sie rechts angeordnet.
Es ist für mich selbstverständlich, dass ich Ihre Anliegen diskret behandele und der Schweigepflicht unterliege.